Rechtsprechung
BVerwG, 09.09.1996 - 6 C 1.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
GG - Streitgegenstand - Wert - Kosten
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 15.06.1994 - 13 L 3426/93
- BVerwG, 30.01.1995 - 6 B 82.94
- BVerwG, 09.09.1996 - 6 C 1.95
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 6 C 1.95
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 88 VwGO (vgl. BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - BVerwG III C 137.61]) i.V.m. § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO einzustellen.
- OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
Zugangeröffnung zu einem Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren der …
Das Revisionsverfahren 6 C 1.95 endete mit übereinstimmenden Erledigungserklärungen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seiner Sitzung vom 28. August 1996 folgenden Hinweis in die Niederschrift aufgenommen hatte:.Auf dieses Versäumnis ist er bereits im Jahre 1996 vom BVerwG in dem Verfahren 6 C 1.95 - damals hinsichtlich der Logopäden-Schulen - sowohl in der mündlichen Verhandlung vom 28. August 1996 als auch in dem Beschluss vom 9. September 1996 hingewiesen worden.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht spreche hierfür die Tatsache, dass sich die staatlichen Eingriffe in die Grundrechte der privaten Schulträger aus Art. 12 Abs. 1, 7 Abs. 4 GG auf dasjenige Maß beschränken müssten, das zur Erhaltung der Rechtssicherheit und eines ausreichenden Qualitätsstandards der bislang allein bundesrechtlich geregelten Physiotherapeuten- und Logopädenausbildung unerlässlich sei, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht in seiner Sitzungsniederschrift vom 28. August 1996 in der Sache 6 C 1.95 festgehalten habe.
- OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14
Anerkennungsbescheid; Ermächtigungsgrundlage; Gesetzesvorbehalt; …
Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits am 28. August 1996 in der Verwaltungsstreitsache zwischen der Klägerin gegen die damalige Bezirksregierung C. im Zusammenhang mit der staatlichen Anerkennung einer Logopädenschule - BVerwG 6 C 1.95 - darauf hingewiesen, dass es für die Festlegung der Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung einer Logopäden-Schule einer gesetzlichen Grundlage bedürfe.So hat das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren 6 C 1.95 vor Entgegenahme übereinstimmender Erledigungserklärungen in seiner Sitzung vom 28. August 1996 folgenden Hinweis in die Niederschrift aufgenommen:.
- VGH Baden-Württemberg, 08.04.2011 - 9 S 884/11
Privatschulfreiheit erfasst nicht das Recht auf Abnahme von Prüfungen; …
Der Hinweis der Antragstellerin auf das 1996 vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelte Verfahren 6 C 1.95 führt nicht weiter, da beide Verfahren augenscheinlich nicht miteinander verglichen werden können. - VG Hannover, 28.05.2014 - 6 A 6162/13
Staatliche Anerkennung: Änderung Berufsfachschule; Schulen: Anerkennung …
Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits am 28. August 1996 in der Verwaltungsstreitsache zwischen der Klägerin gegen die damalige Bezirksregierung Hannover im Zusammenhang mit der staatlichen Anerkennung einer Logopädenschule - BVerwG 6 C 1.95 - darauf hingewiesen, dass es für die Festlegung der Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung einer Logopäden-Schule einer gesetzlichen Grundlage bedürfe.